Beim Liftschacht und beim ungenügenden Trittschallschutz der Balkone seien dagegen keine Verbesserungen möglich. Zusammenfassend müsse festgestellt werden, dass der vorhandene Schallschutz die heute zum Schutz vor schädlichem Lärm geltenden minimalen Anforderungen mehrheitlich nicht erfülle und dass Massnahmen zur Verbesserung des Schallschutzes nur in sehr bescheidenem Umfang, wenn überhaupt, möglich seien. Die Bewohnerinnen und Bewohner würden die Wohnungen in der Folge auch in Zukunft als sehr ringhörig empfinden, was erfahrungsgemäss zu erheblichen Störungen und Bemängelungen führe.