Der Trittschallschutz könne mit verhältnismässigen Massnahmen nicht verbessert werden. Im Treppenhaus wären wegen des vorgesehenen Schutzumfangs, der auch die Treppenhäuser einschliesse, ohnehin keine Massnahmen möglich. Ein Ersatz der schwimmenden Estriche (Unterlagsböden) in den Wohnungen sei kaum realistisch. Der schlechte Schutz gegen Luftschall zwischen den Wohnungen werde primär durch die zu geringe Dicke der Betondecken und sekundär durch erhöhte Schalllängsleitungen im Bereich der sehr dünnen Mauerwerke ohne schalltechnische Entkoppelung (Wandlager) bestimmt. Beides sei realistischerweise nicht korrigierbar.