Bei den haustechnischen Geräuschen seien ohne geeignete Installationssysteme und körperschalldämmende Massnahmen selbst die Mindestanforderungen nicht erreichbar. Aufzugsschächte müssten zur Verhinderung von Körperschallübertragung im Normalfall 2-schalig oder bei geeignetem Aufzug 1-schalig aus mindestens 20 bis 25 cm dickem Stahlbeton (abhängig von der Lage des Aufzugs) ausgeführt werden. Schalltechnische Verbesserungen wären im vorliegenden Fall, wenn überhaupt, nur in bescheidenem Umfang möglich. Der Trittschallschutz könne mit verhältnismässigen Massnahmen nicht verbessert werden.