Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit betreffe dies sowohl den Luftschall von innen wie den Schutz gegen Geräusche haustechnischer Anlagen und fester Einrichtungen im Gebäude. Auch die Anforderungen an den Schutz gegen Trittschall seien mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht eingehalten, da die damals verwendeten Trittschalldämmungen nicht dem heutigen Standard entsprächen und beim Treppenhaus wohl fehlten. Bei den haustechnischen Geräuschen seien ohne geeignete Installationssysteme und körperschalldämmende Massnahmen selbst die Mindestanforderungen nicht erreichbar.