Bei den Balkonen fehlten jegliche trittschalldämmenden Massnahmen, wie sie heute bei Neubauten zwingend vorzusehen seien. Auf der Basis der zur Verfügung stehenden Informationen ergebe sich, dass beim Schutz gegen interne Quellen erhebliche Defizite bestünden und die Mindestanforderungen, welche heute zum Schutz vor schädlichem Lärm bei Neubauten und bei Erneuerungen vorgeschrieben seien, mit grosser Wahrscheinlichkeit mehrheitlich nicht eingehalten seien. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit betreffe dies sowohl den Luftschall von innen wie den Schutz gegen Geräusche haustechnischer Anlagen und fester Einrichtungen im Gebäude.