SIA 261 vom 1. August 2020 sind zum anderen für die Baugrundklasse F sowie für Standorte, deren Baugrundverhältnisse nicht gemäss Tabelle 25 eingeordnet werden können, Untersuchungen bzw. spektrale Standortstudien zur Bestimmung der Erdbebeneinwirkung erforderlich (vgl. auch: Bundesamt für Umwelt BAFU, Erdbeben: Karten der Baugrundklassen, 2016, S. 27), um belastbare Hinweise für die Beurteilung der tatsächlichen Erbebengefährdung zu erhalten, was nicht gemacht wurde. Es bleibt daher dabei, dass vorliegend eine erdbebensichere Sanierung der Hochhäuser grundsätzlich und auf den Denkmalschutz angepasst möglich ist.