Und gemäss der von der R.________ AG vorgenommenen Grobbeurteilung besteht ein mögliches Ertüchtigungskonzept in der Erweiterung und Verstärkung vorhandener Betonwände. Auch wenn der optimale Erfüllungsfaktor vorliegend möglicherweise nicht ganz erreicht werden kann, ist darauf aufmerksam zu machen, dass gemäss den von der EKD im Jahr 2007 herausgegebenen Leitsätzen zur Denkmalpflege in der Schweiz Baunormen auf Denkmäler nicht ohne vertiefte Abklärung angewendet werden dürfen. Gemäss EKD ist von Fall zu Fall abzuwägen, ob auf das Einhalten einer Norm ganz oder teilweise verzichtet werden muss, oder ob das Normenziel durch andere geeignete Massnahmen erreicht werden kann.