10.4.2 Diese Darlegungen sowie auch Aussagen von Beschwerdeführern anlässlich des Augenscheins zeigen auf, dass es durchaus Möglichkeiten gibt, die Erdbebensicherheit der Häuser im Alpenblick mit Hilfe von Sanierungen zu verbessern. Gemäss dem von den Beschwerdeführern 4–8 eingereichten Vorprojekt Z.________ AG vom 16. September 2024 (V 2019 4 BF-4–8-act. 4) soll denn auch z.B. bei den Häusern Alpenblick AA.________ und AB.________ offenkundig eine Pfahlfundation vorgenommen und die Bodenplatte neu gemacht werden ("Rohbau bis OK Bodenplatte Tiefgarage Haus AA.________ und AB.________"), was im Rahmen der Erdbebensicherheit von Bedeutung ist. Und gemäss der von der R._____