Zudem wären die Wohnungen während der ganzen Bauzeit unbewohnbar. Mit dieser Massnahme könnte αeff auf ca. 0,75 erhöht werden, was immer noch unter αadm von 0,83 liege. Weitere Verstärkungsmassnahmen (welche notwendig wären) in den Nasszellen und im Abstellraum kämen nicht in Frage. Sie würden die Steigschächte und den Kaminzug tangieren und wegen des Raumverlustes würden sie unbrauchbar werden.