Der Erfüllungsfaktor αeff könne ohne "besondere Untersuchungen zur Bestimmung der Erdbebeneinwirkung" gar nicht berechnet werden. - Auch ohne diese aufwändigen, besonderen Untersuchungen könne gesagt werden, dass der Erfüllungsfaktor αeff unter Berücksichtigung der Baugrundklasse F weit tiefer liege als der im Bericht vom 29. September 2015 berechnete αeff = 0,32. Mit Sicherheit liege er klar unter dem unteren Schwellenwert αmin von 0,25. - Es liege zwar ein Pfahlplan mit der Anordnung, dem Durchmesser und der Belastung vor, Angaben zu Länge und Pfählungsart fehlten jedoch. Eine Erdbebenertüchtigung der Fundation mit diesen Angaben sei kaum möglich.