Annahmen zur Verfügung gestanden hätten, hätten sie verschiedene Annahmen treffen müssen. Unter anderem hätten sie die Baugrundklasse mit D angenommen. In der Zwischenzeit liege ihnen ein geologisches Gutachten eines Grundstückes vor, welches ca. 375 m entfernt in nordnordwestlicher Richtung liege. In diesem Gutachten sei die Baugrundklasse mit F klassifiziert worden. Da der Baugrund näher beim See gelegen sicher nicht besser werde, treffe die Baugrundklasse F auch für das Grundstück Alpenblick K.________ zu. Diese Baugrundklasse sei bezüglich Erdbebensicherheit wesentlich schlechter als die damals angenommene.