__ AG, Bauphysik/Bautechnologie, vom 30. April 2018 (ADA-act. 36) nicht bemängelt und ist nicht schadhaft, bzw. es ist nicht belegt, dass eine allenfalls erforderliche Ertüchtigung der statischen Struktur der Gebäude nicht erfolgen könnte. Und schliesslich stellt der Ergänzungsbericht Grobbeurteilung Erdbebensicherheit und statische Beurteilung Wohngebäude Alpenblick K.________, 6330 Cham, der R.________ AG vom 25. Mai 2018 (ADA-act. 37, S. 8) fest, dass das Wohnhaus Alpenblick K.________ aktuell in einem guten statischen Zustand ist, auch wenn es kaum Tragreserven aufweise.