Auch mit innenliegenden Vorrichtungen kann eine Verbesserung der Wärmedämmung erreicht und so der Energieverbrauch reduziert werden. Bei Schutzobjekten ist die fachmännisch vorgenommene Innendämmung ein häufig angewendetes Verfahren, und der Kanton Zug sieht auch Förderbeiträge dafür vor. Die von den Beschwerdeführern geltend gemachten Schwierigkeiten beim Anbringen einer Innenisolation sind demnach nicht geeignet, die Unterschutzstellung in Frage zu stellen. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Rechtsprechung den Anliegen der energetischen Sanierung kein hohes Gewicht zumisst.