Wohnansprüche und Nutzung des Schulhauses. Auf der gleichen Seite der Waage befinden sich die Privatinteressen, wobei es sich hierbei in erster Linie um die Eigentumsfreiheit handelt. Im Zusammenhang mit der Verhältnismässigkeitsprüfung werden dabei die privaten Interessen primär unter dem Aspekt der Zumutbarkeit der Anordnung von Schutzmassnahmen zu analysieren sein (vgl. Annina Noemi Fey, Die Interessenabwägung im Denkmalschutzrecht, 2023, Rz. 225).