Auch hinsichtlich des Brandschutzes würden die von der Eigentümerschaft eingereichten Berichte nicht nachweisen, dass ein solcher im Falle eines Umbaus nicht ausreichend sichergestellt werden könnte. Es sei diesbezüglich zudem anzumerken, dass die zuständige Baubewilligungsbehörde unterdessen auch Umbauarbeiten in der Siedlung Alpenblick unter Berücksichtigung der Brandschutzerfordernisse genehmigt habe. Zusammenfassend könne also festgehalten werden, dass keine Anhaltspunkte dafür bestünden, dass die Erhaltung der Gebäude – auch mit Hilfe von Sanierungen – nicht mehr möglich wäre. Die Unterschutzstellung sei somit geeignet, den Erhalt der Gebäude sicherzustellen.