Bei der ersten Stellungnahme hätten die befassten Ingenieure für das Gebäude noch einen minimalen Erfüllungsfaktor von αeff = 0,32 festgestellt. Hierzu sei festzuhalten, dass aufgrund dessen, dass nach den neusten Erkenntnissen die Erdbebeneinwirkung ohne besondere Untersuchungen unbekannt seien ("Für die Baugrundklasse F sowie für Standorte, deren Baugrundverhältnisse nicht gemäss Tabelle 24 eingeordnet werden können, sind spektrale Standortstudien zur Bestimmung der Erdbebeneinwirkung erforderlich.", Norm SIA 261 vom 1. August 2020), auch keine belastbare Aussage zur Erdbebensicherheit gemacht werden könne.