der Baugrundklasse F angehöre (im Bericht vom 29. September 2015 sei man noch von der Baugrundklasse D ausgegangen), der schlechtesten aller Baugrundklassen, für die gemäss SIA-Norm besondere Untersuchungen zur Bestimmung der Erdbebenwirkung erforderlich seien. Die Eigentümerschaft gehe von der Annahme aus, dass – aufgrund der neuen Erkenntnis bezüglich der Baugrundklasse – αeff klar unter den unteren Schwellenwert von αmin = 0,25 falle. Bei der ersten Stellungnahme hätten die befassten Ingenieure für das Gebäude noch einen minimalen Erfüllungsfaktor von αeff = 0,32 festgestellt.