___ AG vom 25. Mai 2018 (ADA-act. 37 S. 4) nachgewiesen worden sei, allerdings klar unverhältnismässig. Der Regierungsrat weist demgegenüber in seinem Unterschutzstellungsbeschluss darauf hin, der Ergänzungsbericht basiere neu auf der Annahme, dass der Baugrund von Alpenblick K.________ der Baugrundklasse F angehöre (im Bericht vom 29. September 2015 sei man noch von der Baugrundklasse D ausgegangen), der schlechtesten aller Baugrundklassen, für die gemäss SIA-Norm besondere Untersuchungen zur Bestimmung der Erdbebenwirkung erforderlich seien.