Bezüglich Erdbebensicherheit führe die damalige Eigentümerschaft von Alpenblick K.________ im Schreiben vom 29. Mai 2018 (ADA-act. 39 S. 8) aus, dass die tragende Struktur des Gebäudes konstruktiv ungenügend sei und nicht hinreichend ertüchtigt werden könne, um den Bestand des Gebäudes langfristig zu sichern. Gleichzeitig stelle sie aber fest (Gutachten Q.________, S. 7; ADA-act. 38), dass anhand des heutigen Wissensstands die Beurteilung der Tragstruktur nicht zuverlässig vorgenommen werden könne. Die Kosten für die Erdbebenertüchtigung wären gemäss der damaligen Eigentümerin von Alpenblick K.________, wie im Ergänzungsbericht der R.________ AG vom 25. Mai 2018 (ADA-act.