_ ausgewiesenen Heizwärmebedarfs sei festzuhalten, dass diese Berechnung ein einseitiges Bild zeichne. Auch beim hier zu beurteilenden Denkmal sei es möglich, spezifisch auf das Objekt abge- Urteil 2018 119 / V 2019 2 / V 2019 4 41 stimmte Verbesserungen der Wärmedämmung zu erreichen, um den Energieverbrauch zu reduzieren.