9.3 Der Regierungsrat hingegen hatte in seinem Unterschutzstellungsentscheid erwogen, aus der Prüfung der Verhältnismässigkeit der Schutzmassnahme ergebe sich, dass das öffentliche Interesse am Substanzerhalt der Siedlung die privaten und anderen öffentlichen Interessen überwiege. Aus bauphysikalischer Sicht könnten mit dem Bestand durchaus Verbesserungen erzielt werden, was in den Berichten der S.________ AG zum Teil bereits aufgezeigt worden sei. Die Erfahrungen aus dem Sanierungsprojekt des geschützten Schulhauses Röhrliberg in Cham zeigten ebenfalls, dass auch bei Backsteinbauten eine partielle Ertüchtigung möglich sei und wesentliche Verbesserungen bringe.