Es liege auf der Hand, dass diese enorm hohen Anforderungen von der Siedlung Alpenblick nicht erfüllt würden. Auch der Kantonsrat, der die Bevölkerung des ganzen Kantons repräsentiere, habe sich zuletzt deutlich gegen zu weitgreifende Unterschutzstellungen ausgesprochen. Insofern liege die integrale Unterschutzstellung der ganzen Siedlung Alpenblick lediglich im Interesse eines begrenzten Kreises von Fachleuten. Die vom Gesetz geforderte Verhältnismässigkeit sei bei dieser Ausgangslage nicht gegeben.