Abgesehen davon dürfe eine Unterschutzstellung nicht lediglich im Interesse eines begrenzten Kreises von Fachleuten erlassen werden. Denkmalschutzmassnahmen müssten breiter abgestützt sein und von einem grösseren Teil der Bevölkerung befürwortet werden, um Anspruch auf eine gewisse Allgemeingültigkeit erheben zu können. Besonders hohe Anforderungen seien dann zu erfüllen, wenn sich die Eigentümerschaft und die Standortgemeinde gegen eine Unterschutzstellung aussprächen, was hier der Fall sei. Es liege auf der Hand, dass diese enorm hohen Anforderungen von der Siedlung Alpenblick nicht erfüllt würden.