Der aufgezwungene Schutzumfang führe dazu, dass die gesamte Siedlung Alpenblick nicht an zeitgemässe Wohnansprüche angepasst und baulich, technisch sowie energetisch nicht hinreichend saniert werden könne. Die Raumhöhen liessen sich beispielsweise nicht verändern, was Schallschutzmassnahmen verhindere. Die schlechte Bausubstanz führe zu Wärmebrücken und Schimmelbildung in den Wohnungen und an den Fassaden. Trotz grossen Investitionen, die allerdings bei einer Unterschutzstellung ausbleiben dürften, würde das Resultat ein mit erheblichen Mängeln behaftetes Objekt bleiben.