Der Regierungsrat habe die Prüfung der Verhältnismässigkeit nicht mit der notwendigen Tiefe vorgenommen. Eine hinreichende Auseinandersetzung mit den zu den Akten gegebenen technischen Gutachten habe nicht stattgefunden. Eine Unterschutzstellung sei nicht notwendig, weil der Charakter der Siedlung auch mit raumplanerischen Mitteln geschützt und langfristig erhalten werden könne. Die Standortgemeinde habe ihre Bereitschaft gezeigt, für die Siedlung Alpenblick eine Ortsbildschutzzone zu initiieren. Zudem liege bereits der Entwurf eines Bebauungsplanes vor, welcher den Erhalt der prägenden Merkmale der Siedlung Alpenblick langfristig sichere.