9.2 Die Beschwerdeführer machen geltend, den Interessen des Denkmalschutzes stünden zahlreiche andere öffentliche Interessen entgegen. Einschlägige öffentliche Interessen vertrete die Standortgemeinde, die sich deutlich gegen eine Unterschutzstellung ausgesprochen habe. Nicht im öffentlichen Interesse liege es, energetisch und statisch ungenügende Siedlungen zu konservieren und Behinderten dauerhaft den Zugang zu verwehren. Das öffentliche Gesamtinteresse an der Unterschutzstellung falle bescheiden aus. Diesem nicht ausgeprägten öffentlichen Interesse an der Unterschutzstellung stünden gewichtige Privatinteressen an der Entlassung der Siedlung Alpenblick aus dem Inventar der