Von den Beschwerdeführern unbestritten geblieben ist zudem der Hinweis des Regierungsrats, dass die Mehrheit der Vergleichsbeispiele in jüngerer Zeit sehr stark umgebaut wurde, wodurch deren schutzwürdiger Charakter und die historisch wertvolle Substanz verloren gingen. Keine dieser Siedlungen bzw. Häuser sind zudem inventarisiert oder unter Denkmalschutz gestellt. Als materielle Zeugin der in den 1960er- und 1970er- Jahren durch Hochhäuser entstandenen Siedlungsentwicklung ist die Siedlung Alpenblick daher einzigartig.