Es kann wohl durchaus gesagt werden, dass die Siedlung Alpenblick eine höhere architektonische Qualität aufweist als die vom Regierungsrat in seinem Beschluss aufgelisteten übrigen Hochhaussiedlungen und die streitgegenständliche Siedlung die betreffende Epoche im Vergleich zu anderen Siedlungen qualitätsvoller zu repräsentieren vermag. Von den Beschwerdeführern unbestritten geblieben ist zudem der Hinweis des Regierungsrats, dass die Mehrheit der Vergleichsbeispiele in jüngerer Zeit sehr stark umgebaut wurde, wodurch deren schutzwürdiger Charakter und die historisch wertvolle Substanz verloren gingen.