Wie vorangehend ausgeführt, ist die architektonische Qualität der Siedlung Alpenblick sehr hoch und für ihre Zeit absolut pionierhaft, und die Bausubstanz ist gut. Es kann wohl durchaus gesagt werden, dass die Siedlung Alpenblick eine höhere architektonische Qualität aufweist als die vom Regierungsrat in seinem Beschluss aufgelisteten übrigen Hochhaussiedlungen und die streitgegenständliche Siedlung die betreffende Epoche im Vergleich zu anderen Siedlungen qualitätsvoller zu repräsentieren vermag.