8.5 8.5.1 Die Beschwerdeführer bringen vor, die Auflistung des Regierungsrats im angefochtenen Entscheid von vergleichbaren Hochhaussiedlungen aus den 1960er- und 1970er-Jahren (Fridbach, Zug; Leimatt, Oberwil; Letzistrasse, Zug; Siedlung Peikert, Rigistrasse 155–169, Baar; Berchtwilerstrasse 1–5, Rotkreuz; Hasenberg, Steinhausen) bringe gerade zum Ausdruck, dass es in Bezug auf die betroffene Siedlung an der Einzigartigkeit fehle.