gaben des jeweils geltenden Gesetzes richtet. Beiden Regierungsratsbeschlüssen und beiden EKD-Dokumenten, aber auch dem Fachbericht des ADA vom 7. Oktober 2016 (ADA-act. 5) kann jedenfalls implizit entnommen werden, dass die Siedlung Alpenblick sowohl damals wie heute die nach dem kantonalen Gesetz höchste Bewertung als Schutzobjekt verdient.