8.4 Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die EKD in einem lediglich zwei Seiten langen Schreiben vom 14. Juli 2021 (DI-act. 06.12) bestätigte, dass der in ihrem Gutachten vom 14. Juni 2017 ausgewiesene "sehr hohe" Wert auch einem "äusserst hohen" Wert bzw. dem Begriff "herausragend" entspreche und der Regierungsrat in seinem Wiedererwägungsentscheid vom 30. November 2021 in nur geringfügiger Ergänzung seines Unterstellungsentscheids vom 4. Dezember 2018 zum Schluss kam, die Siedlung Alpenblick erfülle auch die inzwischen verschärften Anforderungen an ein Schutzobjekt. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass sich bei Wertbestimmungen die Wortwahl nach den Vor-