DMSG gewährleistet ist. Wenn ein Denkmal seiner Substanz beraubt wird, verliert es seine Denkmaleigenschaft. Ein Ersatzneubau von ähnlicher gestalterischer Qualität unter Verwendung ähnlicher Materialien kann einen Verlust nicht aufwiegen. 8.3 Insgesamt ergibt sich, dass bei der Siedlung Alpenblick die Werte von zwei der drei der in § 2 Abs. 1 und § 25 Abs. 1 lit. a DMSG aufgeführten Kriterien im geforderten äusserst hohen Mass erfüllt sind.