Gemäss der Rechtsprechung des Bundesgerichts darf bei der Beurteilung der kulturellen und künstlerischen Bedeutung eines Bauwerks die Person der Architektin bzw. des Architekten und der Stellenwert des Gebäudes in ihrem Schaffen als Kriterium berücksichtigt werden (BGer 1C_514/2020 vom 5. Mai 2021 E. 4.6, 4.7 und 6.4; BGE 120 Ia 270 E. 5c). Immerhin ist darauf hinzuweisen, dass Josef Stöckli mit seinem Wirken die Baukultur im Kanton Zug und in der Gemeinde Cham während Jahrzehnten prägte. Die von Josef Stöckli geschaffene Siedlung Alpenblick erfuhr durch ihre sensible Einpassung in die Landschaft und ihre sehr gute Gestaltung eine breite Rezeption.