S. 8 e contrario). Die Beschwerdeführer attestieren der hier in Frage stehenden Häusergruppe zudem eine gewisse historische Bedeutung für die Entwicklung der Agglomeration Zug. Die gewählte Architektur kann denn auch ohne Weiteres als konsequent und stimmig bezeichnet werden. Das architektonische Gesamtkonzept und das Gestaltungsprinzip der Siedlung Alpenblick sowie die Material- und Farbwahl finden allseits Anerkennung (z.B. Q.________, a.a.O., S. 10). Diese Qualitäten sind im ganzen Kanton Zug einzigartig und beispielhaft.