Die klar und streng gegliederten Häuserfassaden sind durch vertikale, geschlossene Mauerscheiben in Sichtbackstein und horizontale helle Brüstungsbänder aus Beton sowie insbesondere durch die Rasterung der Fenster charakterisiert. Die Material- und Farbauswahl ist Urteil 2018 119 / V 2019 2 / V 2019 4 32