Dies kann der Fall sein, wenn es beispielsweise über eine bemerkenswerte handwerkliche Ausstattung oder künstlerisch wertvollen Bauschmuck verfügt. Ein kultureller Wert kann auch gegeben sein, wenn es sich bei einem Denkmal um einen sehr frühen oder ausgeprägten Vertreter eines bestimmten Bautyps handelt (vgl. VGer ZG V 2021 30 vom 11. April 2022 E. 4.3.1).