Zweck der Unterschutzstellung muss zusammengefasst also die Erhaltung des baukulturellen Erbes sein, und zwar im Hinblick auf die Geschichte, Architektur, Archäologie oder Kultur der Gemeinde oder Region. Ein Denkmal hat insbesondere dann einen kulturellen Wert, wenn es einen wichtigen Zeugen für die lokale oder überregionale Kunst- und Kulturgeschichte darstellt. Dies kann der Fall sein, wenn es beispielsweise über eine bemerkenswerte handwerkliche Ausstattung oder künstlerisch wertvollen Bauschmuck verfügt.