Die Ausführungen zum Lebenslauf des Architekten und zu seinen weiteren Werken seien daher für die Beurteilung des kulturellen Werts der Siedlung Alpenblick unbeachtlich. Den langen Ausführungen zum Gesamtkonzept und zum Gestaltungsprinzip stehe im angefochtenen Entscheid des Regierungsrats lediglich ein kleiner Absatz zur Schutzwürdigkeit der Bau- Urteil 2018 119 / V 2019 2 / V 2019 4 31