Eine Schutzanordnung mit Pflicht zur Erhaltung der Bausubtanz sei weder sachlich begründet noch erforderlich. Sie würde das angestrebte Ziel, die Siedlung Alpenblick langfristig zu erhalten, nicht erreichen, sondern in Frage stellen, weil die grundlegenden Mängel der Häuser auch mit grossen Investitionen nicht nachhaltig korrigiert werden könnten. Statt sich mit diesem Gutachten auseinanderzusetzen, verweise der Regierungsrat pauschal auf das untaugliche Gutachten der EKD und die Stellungnahme der Denkmalschutzkommission.