Das ausführlich begründete Gutachten von Q.________ vom 29. Mai 2018 weise detailliert nach, weshalb der kulturelle Wert der Liegenschaft Alpenblick weder als "äusserst hoch" noch als "sehr hoch" einzustufen sei. Der Gutachter komme in seiner Expertise unter anderem zum Schluss, dass bei der Siedlung Alpenblick die spezielle Eigenart der Siedlung als Ganzes, nicht jedoch die Bausubstanz schützenswert sei. Eine Schutzanordnung mit Pflicht zur Erhaltung der Bausubtanz sei weder sachlich begründet noch erforderlich.