8.1.2 Die Beschwerdeführer hingegen sind der Ansicht, die Siedlung Alpenblick möge wohl einen gewissen kulturellen Wert aufweisen, jedoch sei dieser Wert nicht in dem Mass gegeben, wie es der Regierungsrat darlege. Die in den Häusern effektiv bestehende Bausubstanz sei nicht wertvoll. Sie trage nichts zur Qualität der Siedlung bei und sei im Gegenteil deren grosse Hypothek. Sie müsse in besserer Qualität (z.B. mit besserem Beton und mit hinreichender Isolation) ersetzt werden, was nur mit Ersatzbauten möglich sei. Das ausführlich begründete Gutachten von Q.