a DMSG genannten drei Kriterien nur (aber immerhin) zwei kumulativ erfüllt sein müssen. Und zudem erwog das Bundesgericht in BGE 147 I 308 E. 7.4, dass ein kulturell oder heimatkundlich interessantes Objekt zwangsläufig auch von wissenschaftlichem bzw. ein heimatkundliches von kulturellem Interesse und umgekehrt ist. 8.1 Kultureller Wert 8.1.1 Der Regierungsrat hält diesbezüglich zusammenfassend fest, dass die Wohnsiedlung Alpenblick als städtebaulich und architektonisch herausragende Siedlung, die bis Urteil 2018 119 / V 2019 2 / V 2019 4 30