Die Einholung eines gerichtlichen Gutachtens zur Frage der Schutzwürdigkeit der Siedlung Alpenblick verlangt denn auch eine der Beschwerdeführerinnen. Es gehört aber zum Aufgabenbereich des Gerichts zu prüfen und zu erkennen, ob die Begründungen eines Entscheids nachvollziehbar, überzeugend und insgesamt schlüssig sind. Vorliegend erachtet das Gericht das Einholen eines zusätzlichen Gutachtens nicht als notwendig, zumal es sich beim Augenschein ein eigenes Bild von den Streitobjekten machen konnte.