Wie oben ausgeführt (E. 1.3), steht dem Gericht bezüglich der Frage der Schutzwürdigkeit nur die Rechtskontrolle zu. Soweit sich die Frage stellt, ob die wissenschaftlichen, kulturellen oder heimatkundlichen Werte im geforderten Mass gegeben sind, kann dies die Fachkompetenz des Gerichts sprengen. Wo ausgesprochenes "technisches" Fachwissen gefordert ist, bedarf es daher häufig eines Gutachtens. Die Einholung eines gerichtlichen Gutachtens zur Frage der Schutzwürdigkeit der Siedlung Alpenblick verlangt denn auch eine der Beschwerdeführerinnen.