7. Beim Unterschutzstellungsentscheid stützte sich der Regierungsrat zulässigerweise auf die Einschätzungen des Amts für Denkmalpflege und Archäologie sowie der EKD. In seinen Entscheid vom 4. Dezember 2018 floss auch die Ansicht der (damals noch bestehenden) kantonalen Denkmalkommission ein. Auf den Sachverstand der eigenen Ämter (sowie der EKD) abzustellen, macht aus Kostenüberlegungen wie auch aus Gründen der Verfahrensdauer Sinn (vgl. BGer 1C_225/2011 vom 8. September 2011 E. 2.4), soweit deren Beurteilung genügend grosse Aussagekraft zukommt. Amtsberichte einer fachkundigen Amtsstelle sind zwar keine eigentlichen Gutachten; es soll ihnen indessen