6.2 Nach § 2 Abs. 1 DMSG sind nicht nur Siedlungsteile, sondern – neben weiteren – auch Gebäudegruppen, gestaltete Freiräume oder Einzelbauten Denkmäler. Eine "Gebäudegruppe" bzw. ein "Ensemble" ist eine "Gruppe von Gebäuden und Aussenräumen", die im Zusammenhang eine besondere städtebauliche Qualität haben und als Gruppe wahrgenommen werden. Das Erscheinungsbild des Ensembles wird geprägt durch die einzelnen Elemente und ihr räumliches Zusammenspiel.