Dies sei, so die Gesuchsteller, bezüglich der Siedlung Alpenblick nicht gewährleistet, weil die Wohnungen nicht auf den heutigen Ausbaustandard verbessert werden könnten. Die Ermöglichung einer langfristigen Nutzung sei im Denkmalschutz eine bekannte Fragestellung, die sich regelmässig bei einer Unterschutzstellung von Ökonomiegebäuden oder Gewerbebauten (beispielsweise von Industriehallen oder, in Anbetracht des anwachsenden Online-Handels, von Warenhäusern) oder auch von Kirchen ergebe. In diesen Fällen sollten mit der angerufenen Bestimmung ein aufgezwungener Leerstand oder der Abschluss einer Nutzung vermieden werden.