Mit Zuschrift vom 14. Juli 2021 habe die EKD bestätigt, dass der Siedlung Alpenblick auch unter Zugrundelegung der neuen Terminologie des Denkmalschutzgesetzes ein äusserst hoher, herausragender Denkmalwert zukomme und weiterhin von einem Abbruch der Bauten ebenso abzusehen sei wie von einer baulichen Verdichtung des Quartiers. Weil es, wovon die EKD in Übereinstimmung mit dem Bundesgericht ausgehe, nicht auf "die konkrete Wortwahl" ankomme (BGer 1C_43/2020 E. 7.3), sondern auf den materiellen Inhalt, wiesen ebenso die kantonalen Fachberichte und Einschätzungen den herausragenden Denkmalwert entsprechend der neuen Begrifflichkeit des Gesetzes nach.