5.3 Am 14. Dezember 2019 trat die in E. 4.1 hiervor dargelegte Revision des DMSG in Kraft. Mit dieser Teilrevision wurden die in § 25 Abs. 1 lit. a DMSG aufgeführten Voraussetzungen zur Unterschutzstellung verschärft. In Wiedererwägung seines Entscheides vom 4. Dezember 2018 beschloss der Regierungsrat am 30. November 2021, der Beschluss des Regierungsrates vom 4. Dezember 2018 über die Unterschutzstellung der Siedlung Alpenblick in Cham werde aufgehoben. Gleichzeitig ersetzte er diesen Beschluss mit dem Beschluss, die Mehrfamilienhäuser und das Schulhaus der Siedlung Alpenblick, Cham, als Baudenkmäler von regionaler Bedeutung unter Schutz zu stellen.